Was die Arbeitsbescheinigung ist

Beantragen Sie Arbeitslosengeld, braucht die Agentur für Arbeit einen Nachweis über Ihre bisherigen Beschäftigungen. Dieser heißt „Arbeitsbescheinigung“, umgangssprachlich auch „Arbeitgeberbescheinigung“.

So läuft es ab

Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung nur erstellen, wenn Sie oder die Agentur für Arbeit ihn dazu auffordern. Nicht jedes Ende eines Arbeitsverhältnisses löst automatisch eine Arbeitsbescheinigung aus.

  1. Sie verlangen von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber die elektronische Übermittlung der Arbeitsbescheinigung. Dazu sind Sie verpflichtet.
  2. Der Arbeitgeber übermittelt die Bescheinigung elektronisch an die Agentur für Arbeit. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
  3. Die Agentur für Arbeit schickt Ihnen eine Kopie.

Seit 2023 elektronisch

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Arbeitgeber Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen elektronisch erstellen und übermitteln. Die Bundesagentur für Arbeit stellt dafür den Service BEA („Bescheinigungen elektronisch annehmen“) bereit.

Für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 endeten, gibt es die Bescheinigung weiterhin auch als PDF-Formular.

Bürgergeld und Antrag im europäischen Ausland

SituationWas gilt
Antrag auf Bürgergeld direkt nach einer BeschäftigungAuch dann wird eine Arbeitsbescheinigung benötigt.
Antrag auf Arbeitslosengeld im europäischen AuslandDie Agentur für Arbeit fordert beim Arbeitgeber eine EU-Arbeitsbescheinigung (§ 312a SGB III) an.

Häufige Fragen

Muss ich die Arbeitsbescheinigung selbst bei der Agentur abgeben?

Nein. Seit 2023 übermittelt der Arbeitgeber sie elektronisch. Sie müssen die Übermittlung aber beim Arbeitgeber verlangen; die Agentur schickt Ihnen eine Kopie. Für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 endeten, kann der Arbeitgeber auch das PDF-Formular verwenden.

Stellt der Arbeitgeber die Bescheinigung bei jeder Kündigung automatisch aus?

Nein. Er ist nur verpflichtet, wenn Sie oder die Agentur für Arbeit ihn dazu auffordern.

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