Wo und wann Sie ihn stellen

Stellen Sie den regulären Auftrag mindestens 5 Werktage vor dem gewünschten Beginn.

Bei Umzug, Sterbefall und sonstigen Gründen beträgt die Laufzeit 6 Monate. Für vorübergehende Abwesenheit können Sie eine Laufzeit von 14 Tagen bis 6 Monaten wählen.

Wird es knapp, können Sie online gegen Aufpreis einen Eilauftrag dazubuchen. Das geht nur für private Aufträge wegen Umzug oder vorübergehender Abwesenheit, für eine einzelne Person und mit Online-Identifizierung über POSTIDENT. Die bisherige Anschrift darf kein Postfach sein. Der PLZ-Bereich muss unterstützt werden; die alte Anschrift muss mit der Meldeadresse im gültigen, für das Ident-Verfahren akzeptierten Ausweisdokument übereinstimmen. Prüfen Sie die Verfügbarkeit und Bedingungen im Bestellprozess.

Der Nachsendeservice kostet Geld; der Preis hängt vom Weg (online, Poststation, Filiale) ab. Die aktuellen Preise stehen auf der Seite der Deutschen Post.

  • Online im Shop der Deutschen Post
  • In einer Filiale der Deutschen Post mit dem Formularset
  • An einer Poststation

Namen richtig eintragen

Tragen Sie für jede Person ausschließlich ausgeschriebene Vor- und Nachnamen ein. Abkürzungen wie „A.“ und Begriffe wie „Familie“, „Eheleute“, „Frau“ oder „Herr“ sind nicht erlaubt. Sonst wird der gesamte Auftrag nicht gestartet.

Ein privater Auftrag gilt für bis zu 12 im Auftrag genannte Personen eines Haushalts. Post an Personen, die nicht im Auftrag stehen, oder mit abweichendem Namen bzw. abweichender Adresse wird nicht nachgesendet.

Was nachgesendet wird und was nicht

Durch die Nachsendung verlängert sich die Laufzeit Ihrer Post. Für die Nachsendung ins Ausland gelten weitere Ausschlüsse. Die ausländischen Postgesellschaften erheben bei der Auslieferung eigene Entgelte.

Nachsendung im Inland laut Deutscher Post
SendungsartIm Inland nachgesendet?
Postkarten und Briefe, auch Groß- und MaxibriefeJa
Einschreiben und Einschreiben WertJa
Warensendung und Dialogpost in HüllenJa
DHL Paket, DHL Kleinpaket und DHL PäckchenNein
Express-Sendungen und Dialogpost ohne UmhüllungNein
Pressesendungen und Tageszeitungen (Pressepost)Nein, außer als Streifbandzeitung; Verlag selbst über die neue Adresse informieren
Sendungen mit Vermerk „Nicht nachsenden“Nein

Damit die Nachsendung klappt

  • Beim Auszug Namensschilder und Aufkleber an Briefkasten und Klingel entfernen.
  • Den neuen Briefkasten eindeutig und vollständig beschriften.
  • Für eine gut sichtbare Hausnummer an der neuen Adresse sorgen.
  • Banken, Verlage und andere Kontakte selbst über die neue Adresse informieren.

Ändern, stornieren, erneut umziehen

Für Änderungen oder eine Stornierung eines im Shop erteilten Auftrags wenden Sie sich mit der Auftragsnummer aus Ihrer Bestätigung über das Kontaktformular an den Kundenservice. Eine Kündigung ist nicht nötig: Der Auftrag endet automatisch nach Ablauf der Laufzeit. Eine Teilerstattung bei Stornierung ist nur vor Auftragsstart möglich.

Ziehen Sie erneut um, stellen Sie einen zusätzlichen Auftrag von der Zwischenadresse an die neue Adresse.

Bei fehlender Nachsendung wenden Sie sich mit Ihrer Auftragsnummer an den Kundenservice der Deutschen Post.

Achtung bei Drittanbietern

Drittanbieter übermitteln Ihre Bestellung an die Deutsche Post und gegebenenfalls zusätzlich an regionale Postunternehmen. Dafür verlangen sie laut Deutscher Post eine Pauschale deutlich über dem Preis der Post. Haben Sie versehentlich einen Drittanbieter beauftragt, wenden Sie sich an diesen. Welcher es war, sehen Sie in der Bestätigungsmail oder auf dem Kontoauszug.

Nicht vergessen: Ummelden beim Bürgeramt

Der Nachsendeauftrag ersetzt nicht die Anmeldung bei der Meldebehörde. Nach § 17 Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Welche Unterlagen und Termine nötig sind, erfahren Sie bei Ihrem Bürgeramt.

Häufige Fragen

Werden Pakete nachgesendet?

Nein. DHL Pakete, Kleinpakete und Päckchen sind von der Nachsendung ausgenommen.

Muss ich den Nachsendeauftrag kündigen?

Nein. Der Auftrag endet nach Ablauf seiner Laufzeit automatisch. Bei einem Umzug beträgt die Laufzeit 6 Monate; bei vorübergehender Abwesenheit sind 14 Tage bis 6 Monate möglich.

Offizielle Informationen