Die Versicherungsnummer steht auf jedem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung und auf Ihrer Lohnabrechnung. Finden Sie sie nicht, können Sie sie kostenlos bei der Rentenversicherung anfordern; sie kommt per Post.
Ihre steuerliche Identifikationsnummer steht meist im Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung. Finden Sie sie nicht, fordern Sie beim Bundeszentralamt für Steuern eine erneute Mitteilung an – sie kommt nur per Brief.
Die Lohnsteuerbescheinigung erstellt Ihr Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder das Kalenderjahr abgeschlossen ist. Er übermittelt sie elektronisch an das Finanzamt und muss Ihnen einen Ausdruck aushändigen oder sie elektronisch bereitstellen.
Für das Arbeitslosengeld braucht die Agentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung Ihres früheren Arbeitgebers. Sie müssen die elektronische Übermittlung beim Arbeitgeber verlangen; die Agentur schickt Ihnen danach eine Kopie.
Die Versicherungsnummer steht auf jedem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung und auf Ihrer Lohnabrechnung. Finden Sie sie nicht, können Sie sie kostenlos bei der Rentenversicherung anfordern; sie kommt per Post.
Ihre steuerliche Identifikationsnummer steht meist im Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung. Finden Sie sie nicht, fordern Sie beim Bundeszentralamt für Steuern eine erneute Mitteilung an – sie kommt nur per Brief.
Die Lohnsteuerbescheinigung erstellt Ihr Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis endet oder das Kalenderjahr abgeschlossen ist. Er übermittelt sie elektronisch an das Finanzamt und muss Ihnen einen Ausdruck aushändigen oder sie elektronisch bereitstellen.
Für das Arbeitslosengeld braucht die Agentur für Arbeit eine Arbeitsbescheinigung Ihres früheren Arbeitgebers. Sie müssen die elektronische Übermittlung beim Arbeitgeber verlangen; die Agentur schickt Ihnen danach eine Kopie.