Wer sie ausstellt und wann

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres schließt der Arbeitgeber das Lohnkonto ab. Danach übermittelt er die Daten elektronisch an das Finanzamt (elektronische Lohnsteuerbescheinigung).

Für solche elektronischen Datenübermittlungen gilt nach § 93c der Abgabenordnung grundsätzlich: bis zum letzten Tag des Monats Februar nach Ablauf des Jahres, sofern die Steuergesetze nichts anderes bestimmen.

Ihnen muss der Arbeitgeber die Bescheinigung nach amtlichem Muster binnen angemessener Frist als Ausdruck aushändigen oder elektronisch bereitstellen.

Was auf der Bescheinigung steht

Die Liste ist nicht vollständig. Maßgeblich ist das amtliche Muster.

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses im Kalenderjahr
  • Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns
  • Einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
  • Arbeitnehmerbeiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
  • Ihre steuerliche Identifikationsnummer

Arbeitgeber ohne elektronische Übermittlung

Ist der Arbeitgeber nicht zur elektronischen Übermittlung verpflichtet, stellt er eine Lohnsteuerbescheinigung nach amtlichem Muster aus, schickt sie bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres an das Betriebsstättenfinanzamt und händigt Ihnen eine Zweitausfertigung aus.

Bescheinigung fehlt

  1. Prüfen Sie Ihr Mitarbeiterportal oder die E-Mails des Lohnbüros, denn die Bescheinigung kann auch elektronisch bereitgestellt werden.
  2. Fragen Sie beim Arbeitgeber nach. Er ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Bescheinigung auszuhändigen oder bereitzustellen.
  3. Hatten Sie im selben Jahr mehrere Arbeitgeber, ist jeder für die Bescheinigung über sein Arbeitsverhältnis zuständig. Fehlt eine, fragen Sie bei diesem Arbeitgeber nach.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Lohnsteuerbescheinigung beim Finanzamt sein?

Nach § 93c AO grundsätzlich bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Ihnen gegenüber verlangt § 41b EStG die Aushändigung binnen angemessener Frist.

Steht meine Steuer-ID auf der Lohnsteuerbescheinigung?

Ja. Das Bundeszentralamt für Steuern nennt die Lohnsteuerbescheinigung als eine Stelle, an der Sie Ihre IdNr finden.

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